Ausdauerprüfung

Die Ausdauerprüfung soll den Beweis erbringen, dass der Hund eine bestimmte körperliche Leistung erbringen kann, ohne danach erhebliche Ermüdungserscheinungen zu zeigen. Die mühelose Bewältigung der Leistungen kann als Beweis angesehen werden für die körperliche Gesundheit und das Vorhandensein von Eigenschaften wie Temperament und Härte. Dieses ist für die Zucht von Bedeutung und Vorbedingung für die Körung des PSK.

 

Die bestandene Ausdauerprüfung stellt jedoch kein  Ausbildungskennzeichen im Sinne der Zuchtschauordnung dar.

 

Zulassungsvoraussetzungen


Das Mindestzulassungsalter beträgt 14 Monate, das Höchstzulassungsalter 8 Jahre.
Zugelassen werden nur Hunde, die einen gesunden und durchtrainierten Eindruck machen. Tragende und säugende Hündinnen dürfen nicht zugelassen werden. Zur Durchführung einer Ausdauerprüfung müssen mindestens 4 Hunde starten. Das Vorhandensein einer Leistungsurkunde ist nicht erforderlich. Besitzer und Hundeführer müssen Mitglied in einem
dem VDH angehörenden Verein sein.

 

Punkte oder Wertnoten werden nicht vergeben, sondern nur „bestanden“
oder „nicht bestanden“. Die bestandene Ausdauerprüfung wird auf einer Bestätigungskarte bescheinigt und bei Vorlage einer Leistungsurkunde auch in diese eingetragen.

 

Prüfungsablauf:

 

Die Außentemperatur soll nicht über 22 Grad Celsius liegen.


Der Hund wird angeleint an der rechten Seite des Fahrrades geführt. Es ist dem Hundeführer auch möglich, die Ausdauerprüfung zu Fuß abzulegen.
Es sind folgende Leistungen gefordert:

 

  • Riesenschnauzer - 20 km
  • Schnauzer und Deutsche Pinscher - 15 km
  • Zwergrassen - 10 km
  • Andersrassige bzw. Mischlinge sind nach ihrer Größe der jeweiligen Leistungsanforderung zuzuordnen.

 

Das Lauftempo soll 10 bis 15 km/h betragen.

 

Nach einer Strecke von 8 km ist eine Pause von 15 Minuten und nach weiteren 7 km eine zweite Pause von 20 Minuten einzuhalten. In
den Pausen erfolgt eine Pfotenkontrolle.

Nach Beendigung der Laufübungen ist eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Danach nehmen die Teilnehmer mit ihren Hunden „bei Fuß“ Aufstellung. Jeder Hundeführer hat nach Aufruf mit seinem Hund auf  Anweisung des Richters Unterordnungsübungen dem jeweiligen Ausbildungsstand entsprechend auszuführen.
Soll die Ausdauerprüfung für die Körung des PSK anerkannt werden, ist es erforderlich, dass diese bei einer PSK-Veranstaltung durch einen Richter/Körmeister des PSK abgenommen wird.

 

Als nicht bestanden gilt die Ausdauerprüfung, wenn der Hund

  • starke Ermüdungserscheinungen zeigt.
  • eine oder mehrere Pfoten wundgelaufen hat.
  • das geforderte Lauftempo nicht durchhalten kann und erheblich mehr Zeit braucht.